Die antragstellende Person erhält pro Kind einmalig 200€.
Das Windelgeld wird grundsätzlich einmal im Semester und in der Regel nicht mehr als zwei Mal im Studium gewährt.
Antragsberechtigt sind Studis, die Eltern von einem oder mehreren Kindern unter sechs sind und die nicht die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Abschnitt II BAföG) erfüllen und weder das DAKA-Darlehen noch den KfW-Studienkredit erhalten.
Berechtigt, die Leistung zu erhalten, ist jede antragsberechtigte Person, die nach Abzug von abziehbaren Kosten dauerhaft (länger als drei Monate) weniger als 40 % des BAföG-Höchstsatzes zum Bestreiten des Lebensunterhalts pro Monat verbleibt. Abziehbar sind Mietzinsverpflichtung in Höhe von bis zu 800 €, sowie Kosten für Krankenversicherung in Höhe von bis zu weiteren 200€.
Die Antragsberechtigung ist durch Vorlage des aktuell gültigen Studierendenausweises, eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels sowie der Geburtsurkunde des Kindes nachzuweisen. Um die Berechtigung für das Windelgeld nachzuweisen, müssen die eigenen Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht werden. Weitere einzureichende Unterlagen umfassen Darlehensverträge, den Mietvertrag und Einkommensnachweise sowie eine Begründung der Notlage.
Die Berechtigung zum Antrag und zum Bezug der Leistung wird vom AStA-Vorsitz geprüft. Füllt dazu das Antragsformular aus und fügt die erforderlichen Unterlagen an.
Fragen & Anträge gerne per Mail an: vorsitz@asta.h-brs.de
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