Härtefälle

Wer kann einen Härtefall beantragen?

Alle Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg können ein Härtefall beantragen.

Bei einem erfolgreichen Antrag auf einen Härtefall erfolgt die Rückerstattung des Großteils der Semestergebühren für das aktuelle Semester.

Für einen Antrag auf einen Härtefall sind folgende Dokumente notwendig:

  • Ausgefülltes Antragsformular 
  • Studierendenausweis und Studienbescheinigung
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten
  • Vollständige Angaben über Einnahmen und Ausgaben:
    • Arbeitseinkünfte
    • Ausgaben für Miete
    • Ausgaben für Nebenkosten
  • Angaben über weiteres Vermögen (PKW, etc.)
  • ggf. Fahrzeugschein
  • ggf. Kontoauszüge des Ehe- / eingetragenen Lebenspartners
  • ggf. Ablehnungsbescheid BAföG
  • ggf. Ablehnungsbescheid Wohngeld
  • ggf. Ablehnungsbescheid Wohnungsbeihilfe
  • ggf. Arbeitsvertrag
  • Angaben über offene Zahlungsverpflichtungen

Bei ausländischen Studierenden zusätzlich:

  • Aufenthaltsgenehmigung (Visum)
  • Arbeitserlaubnis
 

Der erste Schritt des Antragsprozesses liegt im Ausfüllen des Antragsformulars, welches auszufüllen ist und mit den notwendigen Dokumenten per E-Mail an hopo@asta.h-brs.de zurücksenden. Gibt es unsererseits keine Rückfragen oder Nachforderungen an Unterlagen, so wird der Antrag dem Häretefallausschuss vorgelegt, welcher dann auf seiner nächsten Sitzung über diesen Antrag berät.

Wird der Antrag angenommen, kann die Rückzahlung der beschlossenen Teile der Semestergebühren in Auftrag gegeben werden.

Fragen & Anträge gerne per Mail an hopo@asta.h-brs.de

Skip to content