Härtefall

Wichtige Information

Ab dem Wintersemester 2026 akzeptieren und bearbeiten wir nur noch Anträge die von der Hochschulmailadresse an uns geschickt werden. E-Mails / Anträge von privaten Mail-Accounts werden direkt gelöscht und bleiben unbearbeitet. Wir empfehlen allen Studierenden sich kostenlos über HARICA ein S/MIME Zertifikat für die Hochschulmailadresse zu erstellen. Damit können E-Mails verschlüsselt und digital signiert an uns geschickt werden können. 

Wer kann ein Härtefallbeantragen ?

Alle Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg können ein Härtefall beantragen

Was bedeutet der Antrag auf einen Härtefall ?

Bei einem erfolgreichen Antrag auf einen Härtefall erfolgt die Rückerstattung des Großteils der Semestergebühren für das aktuelle Semester.

Für einen Antrag auf ein Darlehen sind folgende Dokumente notwendig:

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Studierendenausweis und Studienbescheinigung
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten
    • Vollständige Angaben über Einnahmen und Ausgaben:
      • Arbeitseinkünfte
      • Ausgaben für Miete
      • Ausgaben für Nebenkosten
    • Angaben über weiteres Vermögen (PKW, etc.)
    • ggf. Fahrzeugschein
    • ggf. Kontoauszüge des Ehe- / eingetragenen Lebenspartners
    • ggf. Ablehnungsbescheid BAföG
    • ggf. Ablehnungsbescheid Wohngeld
    • ggf. Ablehnungsbescheid Wohnungsbeihilfe
    • ggf. Arbeitsvertrag
    • Angaben über offene Zahlungsverpflichtungen

 

Bei ausländischen Studierenden zusätzlich:

    • Aufenthaltsgenehmigung (Visum)
    • Arbeitserlaubnis

Welche Schritte hat der Antragsprozess?

Der erste Schritt des Antragsprozesses liegt im Ausfüllen des Antragsformulars, welches auszufüllen ist und mit den notwendigen Dokumenten per E-Mail an hopo@asta.h-brs.de zurücksenden. Gibt es unsererseits keine Rückfragen oder Nachforderungen an Unterlagen, so wird der Antrag dem Häretefallausschuss vorgelegt, welcher dann auf seiner nächsten Sitzung über diesen Antrag berät.

Wird der Antrag angenommen, kann die Rückzahlung der beschlossenen Teile der Semestergebühren in Auftrag gegeben werden

Wann sind die nächsten Sitzungen des Härtefallausschusses ?

4. Sitzung

21.10.2025
Sankt Augustin E221
18:00

5. Sitzung

25.11.2025
Sankt Augustin E221
18:00

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Die Unterlagen müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung vollständig an hopo@asta.h-brs.de gesendet werden.

Fragen & Anträge gerne per Mail an hopo@asta.h-brs.de

Deine Ansprechpartner:innen

Referat Hochschulpolitik und Soziales
hopo@asta.h-brs.de

 

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